Anliegen
Im Blick auf manche Zeiterscheinungen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren einer zunehmenden Einbuße an Vernunft, gesundem Menschenverstand und gesundem Empfinden. Umso mehr Aufmerksamkeit verdient die Urmöglichkeit jedes einzelnen Menschen, als denkbefähigtes Wesen jederzeit Halt und Orientierung in sich und aus sich selbst heraus finden zu können.
Diese Seite möchte interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen, die der Auseinandersetzung mit zwei Absonderlichkeiten dienen und zur Möglichkeit kritischer Prüfung und eigenständiger sicherer Urteilsbildung beitragen können: die einen jeden Mitmenschen – als potenziell Betroffenen – angehenden Absonderlichkeiten des Hirntodkonzeptes und der Widerspruchslösung für den Fall beabsichtigter Organentnahmen.
Der Umstand, daß in der oftmals einseitigen öffentlichen medialen Darstellung, meist im Zusammenhang mit Werbung für die Organspende, Inhalte, wie sie hier angeführt werden, sonst wenig erwähnt bzw. vielfach übergangen werden und bei offiziellen Informationsstellen kaum oder gar keine Berücksichtigung finden, macht ihre freie Zurverfügungstellung umso notwendiger.
Gemäß dem so genannten Hirntodkonzept soll allein schon mit dem Krankheitsbild des festgestellten endgültigen isolierten Funktionsausfalls des Hirnorgans der Tod eines Patienten eingetreten sein, während sein Leib noch mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmen (z. B. apparative Lungenbelüftung (Beatmung)) in seiner Herz-Kreislauf- und in seinen sonstigen Organfunktionen am Leben erhalten wird: Denkunmöglichkeit des eingetreten sein sollenden Todes bei lebendigem Leib.
Mehr oder weniger bekannt, ist dieses Krankheitsbild des unumkehrbaren isolierten Hirnfunktionsausfalls ja die Voraussetzung und der Zustand, in welchem nach dem Transplantationsgesetz Organentnahmen „bei toten Spendern“ stattfinden dürfen und auch stattfinden. Und dies ist in Wahrheit auch gemeint, wenn es im Organspendeausweis heißt: „Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich ...“
Mit der anderen, aktuell erneut wieder angestrebten und Widerspruchslösung genannten Absonderlichkeit soll die Möglichkeit geschaffen werden, gegebenenfalls auch ohne Wissen und Einverständnis eines von Hirnfunktionsausfall betroffenen Schwerstkranken mit Entnahme seiner Organe auf seinen Leib, sein Leben und sein Sterben legal todbringend übergreifen zu können – während sein Leib zu diesem Zweck bis zur diesen Zustand beendenden Organentnahme mit Hilfe intensivmedizinischer Maßnahmen am Leben erhalten wird.
Das kann im Sinne dieser Regelung nur verhindert werden, wenn der betroffene Patient im Vorfeld gegen einen solchen Übergriff auf seinen Leib und sein Leben durch an seinen Organen interessierte fremde Menschen seinen Widerspruch erklärt und dokumentiert hat bzw. – je nach gesetzlicher Ausgestaltung – Angehörige seinen diesbezüglich ablehnenden Willen glaubhaft machen können.
Für potenziell alle davon betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger stehen also im Raum: die Unmöglichkeit der Erklärung eines eingetreten sein sollenden Todes bei lebendigem Leib (Hirntodkonzept) und das Unvorstellbare der Legalisierung des mit operativer Entnahme ihrer Organe todbringenden Übergreifenkönnens fremder Personen auf Leib, Leben und Sterben wehrloser Schwerstkranker - u. U. auch ohne deren Wissen und Einverständnis (Widerspruchslösung).
Der intellektuelle Bankrott der Hirntodkonzeption und der moralische Bankrott der Widerspruchslösung bedrohen somit potenziell jeden Mitmenschen. Dem kann nur in der individuellen Einsicht jedes Einzelnen wirksam begegnet werden.
Angesichts dieser Absonderlichkeiten erscheint jedenfalls dem Verfasser die Zurückhaltung nicht mehr erlaubt, zu seiner Überzeugung zu schweigen, daß es sich beim Hirntodkonzept um ein Phänomen kollektiver Geistesgestörtheit handelt und die Widerspruchsregelung eine kaum weniger pathologische Verirrung des Menschen darstellt.
Der Leser wird durch die Inhalte der mitgeteilten Texte begründet finden können, daß eine beschönigend abmildernde Beurteilung der genannten Absonderlichkeiten nur möglich wäre um den Preis der Unaufrichtigkeit, zudem noch ohne damit diesen Phänomenen in der Sache letztlich gerecht werden zu können.
Klargestellt werden muß auch, daß es auf dieser Seite um die Organtransplantation als solche nicht geht. Sie ist nicht ihr Thema. Auch soll in keiner Weise in die Willensentscheidung von Mitmenschen für oder gegen die Bereitschaft zur Organspende – und damit zur Organentnahme – eingewirkt werden. Diese muß jedem Menschen selbst überlassen bleiben. Die Gesetzeslage ermöglicht es nun einmal, und so gesehen sollte, wer freiwillig und informiert seine Bereitschaft zur Organspende erklären möchte, dies zumindest in Kenntnis möglichst vieler damit verbundener Aspekte tun können. Auch zur Vermittlung diesbezüglich wenigstens einiges Wissenswerten soll hier beigetragen werden.
Umso entschiedener muß verdeutlicht werden, daß die Widerspruchslösung einen Angriff auf den Menschen darstellt: auf seinen Leib, sein (auch noch zum Leben gehörendes) Sterben und seine (seinen Leib mitumfassende) Würde. Daher darf sie niemals in das Transplantationsgesetz aufgenommen werden und Gesetzeskraft erhalten. Diese Seite möchte anknüpfen an eine schon den Prozeß der Transplantationsgesetzgebung in Deutschland vor rund 30 Jahren begleitende Diskussionskultur, und dies nicht zuletzt in der Hoffnung zu verhindern, daß die Menschen in diesem Lande, wie in anderen Ländern bereits geschehen, von einem Überstülpen der Widerspruchslösung überrumpelt werden.
Im Sinne der Widerspruchslösung wäre es zwar möglich, zu Zeiten eigener Entscheidungsfähigkeit für den Fall einer Erkrankung an endgültigem Hirnfunktionsausfall gegen eine Organentnahme verbindlichen Widerspruch einzulegen. Dazu wäre man dann allerdings auch gezwungen, um sich vor Übergriffen schützen und ein Eingreifen fremder Menschen in den eigenen Sterbeprozeß verhindern zu können. – Mit der Legalisierung der Widerspruchslösung droht der Irrsinn, sich aktiv vor etwas schützen zu müssen, was nicht nur grundrechtlich abgewehrt ist, sondern zu dem niemand auch nur das allergeringste Recht hat und haben kann.
Zu den schwerwiegenden, ebenfalls die Würde des Menschen verletzenden, ja in ihren Auswirkungen geradezu diabolischen Folgen des Hirntodkonzeptes gehört auch die der 3fach-Tötung des Menschen (hier im Sinne von: Lebensbeendigung) mit Abschluß der diagnostischen Hirntod-Feststellung, die sich mit der bloßen Nennung ihres Ergebnisses nicht begnügt, sondern vor der Unterschriftenzeile im Protokollformular endet mit dem vorgegebenen Satz: „Damit ist der Tod des Patienten festgestellt am …“
Für die Sachlage bezeichnend ist, daß dies im Klinikalltag jedoch nicht bedeutet, daß auch alle mit dem Fokus auf Untersuchungsvorgang und -ergebnis den Protokollbogen abschließend Unterzeichnenden mit dem dokumentierten Untersuchungsergebnis auch die angehängte Toterklärung innerlich teilten bzw. sich der versteckter liegenden Konsequenzen voll bewußt sein müssen. Der Patient wird jedenfalls im Widerspruch zu den beobachtbaren Vitalzeichen seines Leibes auf dem Papier für tot erklärt, also erstens realitätswidrig formal getötet. Damit einher geht zweitens seine juristische Tötung, da er als Verstorbener der Rechtsfähigkeit eines lebenden Menschen verlustig gegangen ist (z. B. kann er auch nicht mehr Träger sein des Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit; Totensorgerecht der Angehörigen). Im Falle einer Organentnahme folgt – unter weiterer Aufrechterhaltung des Vitalzustandes des Patienten mittels intensivmedizinischer Maßnahmen bis dahin – mit der abschließenden Organentnahme drittens seine physische Tötung. Der nach Organentnahme auf dem OP-Tisch verbleibende leibliche Restbestand ist in seinem Leichnam-Status von noch niemandem in Zweifel gezogen worden.
Mit dem ihm eigenen aggressiven Gefährdungspotential stellt dieser ganze Problemkomplex jede wache Mitbürgerin und jeden wachen Mitbürger vor die Notwendigkeit und Aufgabe kritischen Durchleuchtens und erkennenden Vordringens zu einem wirklichkeitsgemäßen Erfassen dessen, welchen Realitäten man jenseits verbaler Verlautbarungen begegnet mit dem Krankheitsbild des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA, Hirntod), mit der Absurdität des Hirntodkonzeptes, mit dem Geschehen einer Organentnahme, mit dem Ungedanken der Widerspruchslösung usw.
Dazu gehört auch die erhellende Prüfung des Verhältnisses von Wortlaut und Bedeutung bei Wortgebrauch und Wendungen aus der im Alltag stark vertretenen, vielfach in Richtung potenzieller Organempfänger einseitig perspektivisch verengten Thematisierung und Bewerbung der Organspende. Die Wahrnehmung von Gelegenheiten zu kritisch vertiefender Orientierungs- und Aufklärungsmöglichkeit ist dringend geboten, will man nicht bewußtlos mitgerissen werden vom Strudel eines bisweilen wohlklingenden, oft irreführenden Vokabulars wie z. B.: „Organspende nach dem Tod“, „Organmangel“, Widerspruchslösung als „Kultur der Organspende”, als „über den Tod hinaus geltender Liebesbeweis an die Menschheit“, irreversibler Hirnfunktionsausfall als „sicheres Todeszeichen“, dieser Zustand als „nach außen hin verborgen bleibender Tod“ und ähnlichem.
Es ist ein zentrales Anliegen dieser Seite, der systematischen Lebensleugnung von Schwerstkranken mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall durch das Hirntodkonzept mit seinen gravierenden Folgen entgegenzutreten, wozu auch die Bedrohung des Menschenbildes und damit die des Menschen selbst gehört.
Denn in der realitätsfernen, reduktionistisch-hirnzentrierten, menschenkundlich viel zu kurz greifenden Sicht der Hirntodkonzeption wird der Mensch als leiblich-seelisch-geistiges Wesen ausgeschaltet und werden zentrale, unvermeidbar erforderliche Fragestellungen ausgeblendet, wie etwa: die menschenkundliche Bedeutung des Krankheitsbildes des irreversiblen Hirnfunktionsausfalles, ein realistisches Erfassen des Wesens des Lebendigen, das Verhältnis von Bewußtsein und Leib, die in seinen Wesensbereichen stattfindenden Vorgänge beim Tod eines Menschen, was ein Sterben unter Bedingungen einer Organentnahme bedeutet, welche Folgen ein Fortleben von Leibesbestandteilen in anderen Menschen nach dem eigenen physischen Ableben für den Verstorbenen haben könnte uvm. Auch solche, sich von der Sache her ergebenden weiteren Forschungsfragen und damit auch erweiterten Aufgabenstellungen sollen wenigstens perspektivisch angesprochen werden.
Es ist die innere Unwahrheit des Hirntodkonzeptes selbst, welche zum Durchschauen seiner Unhaltbarkeit im kritisch erkundenden und erkennenden Individualbewußtsein des einzelnen Menschen geradezu herausfordert und seine bisweilen bunt schillernden Seifenblasen bei der leisesten Berührung mit der Realität zerplatzen läßt.
Den geschilderten Erscheinungen des Zeitungeistes kann wirksam begegnet werden mit einem entlarvenden Erkennen, aber auch mit einem bewußteren Ergreifen und Bewahren der Würde des Menschen, besonders im Aufblick zur Möglichkeit und nie endenden Aufgabe seiner erkennenden und damit selbstschöpferischen Erschließung seines Wesens, des höheren Menschen im Menschen.
Seinerzeit rief Friedrich Schiller den Künstlern zu: „Der Menschheit Würde ist in eure Hand gegeben, / Bewahret sie!“ In unseren Tagen ist die Würde des Menschen in wohl noch nie dagewesenem Ausmaße auch in seine eigene Hand, Selbstverantwortung und -entwicklung gelegt. In diesem Sinne seien die Inhalte dieser Seite der Urteilsbildung des Lesers anvertraut.