Frank Schadt

18 Thesen gegen die Widerspruchsregelung
bei der Organentnahme

01

Patienten mit dem Krankheitsbild des endgültigen isolierten Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) sind zweifelsfrei Lebende

02

Grundlage insbesondere auch der Widerspruchsregelung ist die Lebensleugnung von Schwerstkranken

03

Die Behauptung, der Hirntod sei der Tod des Menschen, ist falsch

04

Wehrlose Schwerstkranke mit Hirnfunktionsausfall sind besonders schutzbedürftig

05

Die Möglichkeit der Organspende ist in Deutschland ausreichend rechtlich geregelt

06

Für manche Organempfänger hängt die Akzeptanz ihres neuen Organs von der Freiwilligkeit der Spende ab

07

Die Widerspruchsregelung ist ein übergriffiges Instrument zur einwilligungslosen Organwegnahme

08

Die Widerspruchsregelung ist mit dem Gedanken der Organspende unvereinbar

09

Übergriffe auf Organe von Mitmenschen sind keine Antwort auf Erkrankungen von Mitmenschen

10

Da Organe kein Allgemeingut sind, gibt es keinen Anspruch auf Organtransplantation

11

Übergriffsgefahr und Erklärungszwang beeinträchtigen das Lebensgefühl von Mitbürgern

12

Die organbeschaffungsstrategische Anmaßung einer Widerspruchsregelung ist durch nichts zu rechtfertigen

13

Niemand hat ein Übergriffsrecht auf Leib, Leben und Sterben von Mitmenschen

14

Niemand hat das Recht, einer ganzen Bevölkerung die Beschäftigung mit dem Thema Organspende einschließlich einer Entscheidung aufzuzwingen

15

Eine rasche umfassende Information zur Organspende mit ihrem weiten thematischen Umfeld ist nicht möglich

16

Ein nicht erfolgter Widerspruch darf niemals als Zustimmung gewertet werden

17

Jede Organentnahme bei “hirntoten“ Schwerstkranken beendet ursächlich den Lebenszustand des Patienten

18

Medizinische Eingriffe erfordern grundsätzlich die informierte Zustimmung des Patienten
  1. Nationaler Ethikrat (Hrsg.): Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland. Berlin, 2007. URL: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/Archiv/Stellungnahme_Organmangel.pdf. S. 47.

  2. Ebd. S. 43.

  3. Bundesrat: Gesetzesantrag. Drucksache 278/24 B, 05.07.2024. URL: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=278-24(B). S. 2.

  4. Nationaler Ethikrat (Hrsg.): Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland. A. a. O. S. 47.

  5. Rainer Beckmann: „Das unbegründete ‚Hirntod‘-Konzept“. JuristenZeitung 78 (2023). S. 947.