Frank Schadt
18 Thesen gegen die Widerspruchsregelung
bei der Organentnahme
01
Patienten mit dem Krankheitsbild des endgültigen isolierten Hirnfunktionsausfalls (Hirntod) sind zweifelsfrei Lebende
02
Grundlage insbesondere auch der Widerspruchsregelung ist die Lebensleugnung von Schwerstkranken
03
Die Behauptung, der Hirntod sei der Tod des Menschen, ist falsch
04
Wehrlose Schwerstkranke mit Hirnfunktionsausfall sind besonders schutzbedürftig
05
Die Möglichkeit der Organspende ist in Deutschland ausreichend rechtlich geregelt
06
Für manche Organempfänger hängt die Akzeptanz ihres neuen Organs von der Freiwilligkeit der Spende ab
07
Die Widerspruchsregelung ist ein übergriffiges Instrument zur einwilligungslosen Organwegnahme
08
Die Widerspruchsregelung ist mit dem Gedanken der Organspende unvereinbar
09
Übergriffe auf Organe von Mitmenschen sind keine Antwort auf Erkrankungen von Mitmenschen
10
Da Organe kein Allgemeingut sind, gibt es keinen Anspruch auf Organtransplantation
11
Übergriffsgefahr und Erklärungszwang beeinträchtigen das Lebensgefühl von Mitbürgern
12
Die organbeschaffungsstrategische Anmaßung einer Widerspruchsregelung ist durch nichts zu rechtfertigen
13
Niemand hat ein Übergriffsrecht auf Leib, Leben und Sterben von Mitmenschen
14
Niemand hat das Recht, einer ganzen Bevölkerung die Beschäftigung mit dem Thema Organspende einschließlich einer Entscheidung aufzuzwingen
15
Eine rasche umfassende Information zur Organspende mit ihrem weiten thematischen Umfeld ist nicht möglich
16
Ein nicht erfolgter Widerspruch darf niemals als Zustimmung gewertet werden
17
Jede Organentnahme bei “hirntoten“ Schwerstkranken beendet ursächlich den Lebenszustand des Patienten
18
Medizinische Eingriffe erfordern grundsätzlich die informierte Zustimmung des Patienten
Nationaler Ethikrat (Hrsg.): Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland. Berlin, 2007. URL: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/Archiv/Stellungnahme_Organmangel.pdf. S. 47.
Ebd. S. 43.
Bundesrat: Gesetzesantrag. Drucksache 278/24 B, 05.07.2024. URL: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=278-24(B). S. 2.
Nationaler Ethikrat (Hrsg.): Die Zahl der Organspenden erhöhen – Zu einem drängenden Problem der Transplantationsmedizin in Deutschland. A. a. O. S. 47.
Rainer Beckmann: „Das unbegründete ‚Hirntod‘-Konzept“. JuristenZeitung 78 (2023). S. 947.